1. |
Das Erbringen von Versetzleistungen erfolgt ausschließlich auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise als reine |
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Akkord-Lohnarbeit. |
2. |
Die Vergütung erfolgt aufgrund gemeinsam erbrachten Aufmaßes auf der Basis der VOB DIN 18318/18332 |
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ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt. Einbehalte für Sicherheitsleistung etc. bedürfen der besonderen schriftlichen |
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Vereinbarung. |
3. |
Die Einheitspreise beinhalten die reine Versetzleistung, Auslösungen, Fahrt- und sonstige Nebenkosten, nicht jedoch |
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Hilfsmaterialien wie Mörtel, Anker, Bewehrungsmaterial usw. Diese Sachen sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. |
4. |
Die Bauführung und Aufsicht und alle damit in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen werden vom Auftraggeber übernommen. |
5. |
Das Versetzen erfolgt ausschließlich auf vorhandene Fundamente bzw. fachgerecht vorbereitete Untergründe. Zusätzliche |
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Vorleistungen wie Einbringen von Ausgleichsbeton über das erforderliche Mörtelbett hinaus oder Abspitzen von zu starken |
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Fundamenten usw. erfolgen im Taglohn zu den vereinbarten Stundensätzen (z.Zt. € 38,50 /Std.) |
6. |
Anfallende Rapportstunden ausschließlich auf Nachweis sind täglich vom Auftraggeber zu unterzeichnen. |
7. |
Der Materialtransport (Steine und Hilfsmittel) innerhalb der Baustelle an die Einbaustelle obliegt dem Auftraggeber. |
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Die zum Verlegen erforderlichen Materialien wie z.B. Pflaster, Mörtel, Sand, Splitt müssen bauseits in max. ca. 10 Meter |
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Entfernung vom Einbauort gelagert werden, Tief - und Hochbordsteine müssen ausgelegt sein. Beton zum Versetzen von Tief- u. Hochbordsteinen und Zeilenpflasterungen muss mit dem Fahrmischer eingebracht werden können. Sollte dies nicht der Fall sein wird diese Leistung per Stundennachweis ausgeführt |
8. |
Die zur Verlegung/Pflasterung erforderlichen Geräte und Maschinen müssen bauseits kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. |
9. |
Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten und unterbrechungsfreien Versetzablauf zu sorgen. Standzeiten aufgrund fehlender Materialien, technischer Probleme, Planänderungen sowie sonstiger Unstimmigkeiten sind mit den vereinbarten Rapportstundensätzen zu vergüten. |
10. |
Für Schlechtwettertage ist ein Zelt oder eine zeltähnliche Vorrichtung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. |
11. |
Es sollte gewährleistet sein, daß auch samstags gearbeitet werden kann. |
12. |
Den Versetzen sind klare und verbindliche Anweisungen bzgl. der Einbauhöhen und sonstiger Maße zu übergeben. |
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Höhenabsteckungen haben bauseits zu erfolgen. |
13. |
Die Versetzleistungen sind seitens des Auftraggebers regelmäßig zu kontrollieren damit evtl. Korrekturen rechtzeitig vorgenommen werden können. |
14. |
Die einzubauenden Materialien sind Eigentum des Auftraggebers. Dieser hat für die Zeit des Einbaus die Sorgfaltspflicht. |
15. |
Der Auftraggeber hat sofern erforderlich einen abschließbaren Raum für die Unterbringung der Geräte zur Verfügung zu stellen. |
16. |
Aufgrund der Taglohnstunden erforderliche Extra-Anfahrten sind zu vergüten. |
17. |
Natursteinmaterial muss sauber und von einheitlicher Schlagung sein ! |
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Natursteinmaterial und Bettungsmaterial hat den Technischen- und den Einschlägigen Forschriften zu entsprechen. |
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Eine Prüfung zur Eignung hinsichtlich das zur Verfügung gestelltem Material obliegt dem AG !!! |
18. |
Verlegung von Pflaster- und Plattenbelägen in Bauweisen die mit Mörtel-, Beton- oder Reaktionsharzgebundener Verlege- oder Verfugungsmörtel ausgeführt werden sind Sonderbauweisen, entsprechend werden Bedenken angemeldet !!! |