1.
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Das Erbringen von Versetzleistungen erfolgt ausschließlich auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise als reine
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Akkord-Lohnarbeit.
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2.
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Die Vergütung erfolgt aufgrund gemeinsam erbrachten Aufmaßes auf der Basis der VOB DIN 18318/18332
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ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt. Einbehalte für Sicherheitsleistung etc. bedürfen der besonderen schriftlichen
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Vereinbarung.
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3.
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Die Einheitspreise beinhalten die reine Versetzleistung, Auslösungen, Fahrt- und sonstige Nebenkosten, nicht jedoch
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Hilfsmaterialien wie Mörtel, Anker, Bewehrungsmaterial usw. Diese Sachen sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
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4.
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Die Bauführung und Aufsicht und alle damit in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen werden vom Auftraggeber übernommen.
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5.
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Das Versetzen erfolgt ausschließlich auf vorhandene Fundamente bzw. fachgerecht vorbereitete Untergründe. Zusätzliche
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Vorleistungen wie Einbringen von Ausgleichsbeton über das erforderliche Mörtelbett hinaus oder Abspitzen von zu starken
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Fundamenten usw. erfolgen im Taglohn zu den vereinbarten Stundensätzen (z.Zt. € 38,50 /Std.)
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6.
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Anfallende Rapportstunden ausschließlich auf Nachweis sind täglich vom Auftraggeber zu unterzeichnen.
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7.
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Der Materialtransport (Steine und Hilfsmittel) innerhalb der Baustelle an die Einbaustelle obliegt dem Auftraggeber.
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Die zum Verlegen erforderlichen Materialien wie z.B. Pflaster, Mörtel, Sand, Splitt müssen bauseits in max. ca. 10 Meter
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Entfernung vom Einbauort gelagert werden, Tief - und Hochbordsteine müssen ausgelegt sein. Beton zum Versetzen von Tief- u. Hochbordsteinen und Zeilenpflasterungen muss mit dem Fahrmischer eingebracht werden können. Sollte dies nicht der Fall sein wird diese Leistung per Stundennachweis ausgeführt
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8.
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Die zur Verlegung/Pflasterung erforderlichen Geräte und Maschinen müssen bauseits kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
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9.
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Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten und unterbrechungsfreien Versetzablauf zu sorgen. Standzeiten aufgrund fehlender Materialien, technischer Probleme, Planänderungen sowie sonstiger Unstimmigkeiten sind mit den vereinbarten Rapportstundensätzen zu vergüten.
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10.
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Für Schlechtwettertage ist ein Zelt oder eine zeltähnliche Vorrichtung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
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11.
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Es sollte gewährleistet sein, daß auch samstags gearbeitet werden kann.
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12.
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Den Versetzen sind klare und verbindliche Anweisungen bzgl. der Einbauhöhen und sonstiger Maße zu übergeben.
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Höhenabsteckungen haben bauseits zu erfolgen.
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13.
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Die Versetzleistungen sind seitens des Auftraggebers regelmäßig zu kontrollieren damit evtl. Korrekturen rechtzeitig vorgenommen werden können.
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14.
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Die einzubauenden Materialien sind Eigentum des Auftraggebers. Dieser hat für die Zeit des Einbaus die Sorgfaltspflicht.
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15.
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Der Auftraggeber hat sofern erforderlich einen abschließbaren Raum für die Unterbringung der Geräte zur Verfügung zu stellen.
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16.
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Aufgrund der Taglohnstunden erforderliche Extra-Anfahrten sind zu vergüten.
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17.
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Natursteinmaterial muss sauber und von einheitlicher Schlagung sein !
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Natursteinmaterial und Bettungsmaterial hat den Technischen- und den Einschlägigen Forschriften zu entsprechen.
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Eine Prüfung zur Eignung hinsichtlich das zur Verfügung gestelltem Material obliegt dem AG !!!
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18.
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Verlegung von Pflaster- und Plattenbelägen in Bauweisen die mit Mörtel-, Beton- oder Reaktionsharzgebundener Verlege- oder Verfugungsmörtel ausgeführt werden sind Sonderbauweisen, entsprechend werden Bedenken angemeldet !!!
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